KINDERGEBURTSTAG
I N W U P P E R T A L

NEU! NEU! NEU!


Ab 01.02.2024 eröffnen wir Die Upsalla- Babywelt

Unsere Haus- und Spielplatzordnung

  1. Jedes Kind wird ausschließlich in Begleitung der Eltern oder aufsichtsberechtigter Erwachsener in die Halle eintreten. Die Benutzung der Spielgeräte erfolgt auf eigene Gefahr. Die Beaufsichtigung der Kinder in der Halle obliegt den Eltern bzw. den erwachsenen Begleitern. Eltern bzw. aufsichtsberechtigte Erwachsene haften für ihre Kinder. Die Benutzer stellen die Upsalla Kinderpark GmbH frei von Forderungen aus Schäden, die bei der Nutzung entstanden sind, sofern keine grobe Fahrlässigkeit von Seiten des Betreibers vorliegt. 
  2. Das Benutzen der Geräte erfolgt ausschließlich ohne Schuhwerk, bitte nur mit Socken. 
  3. Spitze Gegenstände, Zahnspangen und Ketten sollen in Regalen der Halle untergebracht werden. 
  4. Getränke und Speisen dürfen nicht bei der Benutzung der Geräte mitgenommen werden. 
  5. Die Besucher erklären sich durch Betreten der Halle damit einverstanden, dass während des Aufenthalts gemachte Fotos/Filme, auf denen sie enthalten sind, zu Werbezwecken (Zeitung/Internet) kostenlos verwendet werden dürfen. 
  6. Das Rauchen in der Halle ist verboten. 
  7. Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist nicht erlaubt. 
  8. Den Weisungen des Personals ist immer Folge zu leisten. 
  9. Für die Garderobe übernehmen wir keine Haftung. 
  10. Schäden, die während Ihres Aufenthalts in der Halle entstanden sind, melden Sie bitte unverzüglich dem Personal. 
  11. Das Spielen auf dem Trampolin ist unter Begleitung des aufsichtsberechtigten Erwachsenen gestattet. Die Kinder dürfen nur einzeln auf dem Trampolin springen. Die Sprungzeit darf nicht länger als 5 Minuten pro Person sein. 


(Stand 01.01.2022)